05.03.2024


Nach Aussage von Zeuge Heiko Sch.: Der Drops ist noch lange nicht gelutscht.

Einziger Zeuge heute war der ehemalige Nazi-Skin Heiko Sch. Er hatte am Abend vor dem Brandanschlag mit dem hier Angeklagten Peter St. und dem erstinstanzlich als Täter des Brandanschlags verurteilten Peter Schröder zusammen im „Bayerischen Hof“ in Saarlouis getrunken. Dort sei über die pogromartigen Ausschreitungen in Hoyerswerda gesprochen worden, so der Zeuge gegenüber der Polizei, und Peter St. habe gesagt, dass „hier auch mal so etwas passieren“ oder „hier auch mal so etwas brennen“ müsse. Dieser Satz ist die Peter St. vorgeworfene psychische Beihilfe, die laut Anklage Peter Schröder (weiter) zu seiner Tat motivierte.

Der Zeuge bestätigte heute erneut, dass dieser Satz von Peter St. gefallen ist. Allerdings wollte er vom Wort „brennen“ gar nichts mehr wissen und wollte auch den Satz damals als Aufforderung verstanden haben, „Randale“ zu machen, nicht aber einen Brandanschlag zu begehen. Das passt nicht recht zu seinen Angaben bei der Polizei, bei der er etwa in der ersten Aussage zum Thema gesagt hatte, St. habe „dem Sinn nach gesagt: Ja, hier in Saarlouis muss auch mal sowas brennen“. Es passt auch nicht dazu, dass er ausdrücklich sagte, Hoyerswerda stehe für ihn bis heute für Angriffe mit Molotowcocktails. Aber der Zeuge blieb auch auf Nachfrage dabei.

Verteidiger Rechtsanwalt Stahl meinte nach der Aussage des Zeugen, damit sei „der Drops gelutscht“, und beantragte, St. aus der Haft zu entlassen: es sei das einzige Beweismittel dafür entfallen, dass St. damals zu einem Brandanschlag, zu einem Mord, und nicht etwa zu einem Landfriedensbruch aufgefordert habe, was inzwischen verjährt wäre.

Da liegt der Verteidiger falsch: denn die heutige Aussage des Heiko Sch. unterscheidet sich nicht maßgeblich von dem, was er bisher gesagt hat. Auch bisher war er sich insbesondere nicht sicher, welchen genauen Wortlaut St. an jenem Abend benutzt hatte. Neu ist allein die Interpretation der damaligen Aussage als Aufforderung „nur“ zu „Randale“. Bei dieser Änderung seiner Aussage wird man indes dem Zeugen nicht folgen können. Das folgt nicht nur daraus, dass er die damalige Stärke der Szene in Saarlouis mit etwa 10 Personen angab, also wohl kaum genug, um in großer Gruppe „Randale zu machen“ und Stärke zu zeigen. Denn vor allem lieferte der Zeuge die Motivation für seinen verharmlosenden Turn gleich mit: ja, er habe bis heute Angst vor dem Angeklagten Peter St. Und ja, dass die Bundesanwaltschaft ihn nach den Angaben von Peter Schröder in dessen Verfahren jetzt selbst auch als Beschuldigten führt, habe ihn sehr mitgenommen. Rechtsanwalt Hoffmann stellte die sich aufdrängende Frage, ob Heiko Sch. mal mit seinem Anwalt oder anderen besprochen habe, dass auch ihm Strafverfolgung drohen kann, wenn er angibt, dass Peter St. damals in dem Dreiergespräch klar zu einem Brandanschlag aufgefordert hat. Hier verweigerte Heiko S. auf Anraten seines Anwalts, der sehr angefasst auf die Frage reagierte, die Antwort.

Kurzum: das Verfahren ist noch lange nicht vorbei. Vielmehr werden jetzt eben die Genese der Aussage des Heiko Sch. und der Inhalt seiner Angaben bei der Polizei im Einzelnen zu betrachten sein, u.a. durch Befragung der ihn damals vernehmenden Polizeibeamten. Und es werden die weiteren Beweismittel, die den Tatverdacht gegen Peter St. begründen, einzuführen sein, etwa zu dessen eigenem äußerst verdächtigtem Verhalten nach dem Anschlag und nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen.