22.03.2024


Von Fallmessern und dem Besitzwillen an Nazi-Bildern

Einziger Zeuge heute war ein Polizei-Bediensteter, der eines der Handys von Peter St. ausgewertet hatte. Er fand darauf u.a. eine Chatgruppe, an der auch der erstinstanzlich verurteilte Peter Schröder teilgenommen hatte. Neben einem Bild zu einem Spiegel-Artikel zum Mordfall Yeboah, den St. vom Hammerskin-Kader Frank Mailand erhalten hatte, fand sich auch ein gutes Dutzend Bilder mit eindeutigem NS-Bezug, die St mehrheitlich empfangen, in einem Fall auch versandt hatte. Unter den Sendern befand sich neben Peter Schröder etwa auch Dirk Ley, auch er schon in den 1990ern nationalsozialistischer Kampfgefährte von Peter St. Mehrere der Bilder enthielten eine eindeutig positive Bezugnahme auf die Shoah. 

Die Bilder waren auf dem Handy gelöscht – kein Wunder, war doch die Durchsuchung im Sommer 2023, bei der das Handy beschlagnahmt wurde, die zweite Durchsuchung bei St., der also insoweit gewarnt war. Die Bilder waren aber in Gestalt von automatisch erstellten WhatsApp-Vorschaubildern noch nachzuweisen.

Verteidiger Stahl versuchte sich in einer Verteidigung, wie man sie aus „Kinderpornographie“-Fällen kennt, und nahm auch auf solche Fälle Bezug: es sei doch gar kein Besitzwillen St.s an den Bildern zu erkennen, die seien ihm doch nur geschickt worden. Eine solche Verteidigung wäre vielleicht sinnvoll, wenn St. in irgendeiner Form wegen des Besitzes dieser Bilder angeklagt wäre. Als Verteidigung gegen die Feststellung, dass St. damals wie heute eine national­sozialistische Grundhaltung hat, wirkt sie doch eher unbeholfen. Dies umso mehr, als der Zeuge auch angab, dass er in den Chats keinerlei Reaktion auf die Bilder, also insb. keinen Protest, gesehen hatte. Eine weitere Polizeibedienstete, die ähnliche Funde auf weiteren Geräten gemacht hatte, wird später noch vernommen werden.

Ebenfalls verlesen wurde ein Strafbefehl zu einer Verurteilung Sts. aus 2021. Bei der ersten Durchsuchung bei ihm war ein sog. Fallmesser, eine verbotene Waffe, gefunden worden – RA Stahl zu Folge ein „Brieföffner“. 

Nach diesem kurzen Verhandlungstag geht der Prozess in die Osterpause, weiter geht es am Montag, 08.04.2024 mit drei Zeugen aus der damaligen Neonazi-Szene.