03.06.2024


Zur weiteren Planung des Gerichts

Das Gericht hat heute angekündigt, dass es nächste Woche am 10.06.2024 noch einige abgehörte Telefonate des Angeklagten anhören und dann die Beweisaufnahme schließen will. Der Verhandlungstag am 11.06.2024 soll dann voraussichtlich ausfallen. Die Plädoyers sollen am 01. und 02.07. gehalten werden, das Urteil am Dienstag, 09.07., 13 Uhr gefällt werden.

Das Gericht scheint also auf Freispruchkurs zu sein. Es scheint weiter anzunehmen, dass dem Angeklagten nicht nachzuweisen sei, dass er mit seinem Satz, in Saarlouis müsse „auch mal so etwas passieren“ wie im Osten, zu einem Brandanschlag – und nicht „nur“ zu inzwischen verjährter „Randale“ – auffordern wollte.

Wir haben heute in einer kurzen Stellungnahme deutlich gemacht, dass dazu, was nach dem Willen des Angeklagten „passieren“ sollte, einerseits noch Beweismittel zur Abrundung der Beweisaufnahme zur Verfügung stehen – dass es derer aber auch nicht bedarf, weil schon die bisherige Beweisaufnahme gezeigt hat, dass es in dem Gespräch und in der Aufforderung von Peter St. sehr wohl um Brandanschläge ging.

Die Bundesanwaltschaft wird die heutige Ankündigung des Gerichts noch intern besprechen und gegebenenfalls nächste Woche Beweisanträge dazu stellen.
Sollte das Gericht den Angeklagten am Ende tatsächlich freisprechen, bliebe noch die Revision zum Bundesgerichtshof, der ja, wie schon geschildert, durchaus Kritik an der Auslegung des Oberlandesgerichts geäußert hat.