Zum Stand der Beweisaufnahme vor der Pfingstunterbrechung
Heute wurde noch einmal KHK Stelzl, der hauptsächliche Ermittler beim LKA Saarland, als Zeuge vernommen. Er berichtete vor allem von den Vernehmungen von Heiko Sch. Aus unserer Sicht sind die folgenden drei Kernpunkte aus seiner Schilderung besonders wichtig:
Zum Thema, ob der Angeklagte Peter St. nun geäußert hat, in Saarlouis müsse auch so etwas „passieren“ oder in Saarlouis müsse auch etwas „brennen“: KHK Stelzl machte deutlich, dass der Zeuge Sch. sich beim genauen Wortlaut von Anfang an nicht sicher war, dass er aber durch alle Vernehmungen hindurch die Aussage des Peter St. immer in den Zusammenhang mit einem Gespräch über Brandanschläge (im Osten) brachte. Mit anderen Worten: auch wenn Peter St. gesagt hat, in Saarlouis müsse auch so etwas „passieren“, dann wäre das, was da passieren sollte, ein Brandanschlag.
Zur Frage, welche Anschläge im Osten genau Anlass des Gesprächs im Bayerischen Hof waren – hier war es ja bei vorherigen Befragungen etwa darum gegangen, ob die Skins in Saarlouis an jenem Abend bereits vom Einsatz von Molotowocktails in Hoyerswerda Kenntnis haben konnten.: Hierzu zeigte KHK Stelzl zum einen anhand mehrerer Beispiele aus den Vernehmungen auf, dass Heiko Sch. sich überhaupt nicht sicher war, dass konkret über Hoyerswerda – und nicht auch über andere Anschläge wie den in Grünau – gesprochen wurde. Zum anderen habe Heiko Sch. den Namen Hoyerswerda auch immer als beispielhaft, fast als Synonym für Brandanschläge im Osten genannt. Auch hier ist der Kern der Aussage also: es ging eben um Brandanschläge.
Und schließlich zur Relativierung von Heiko Sch. in der Hauptverhandlung im März, er habe die Aussage St.s nur als Aufforderung zum „Randale machen“ verstanden: hier machte KHK Stelzl – erneut mit Beispielen aus den Vernehmungen – deutlich, dass Heiko S. unter „Randale machen“ durchaus auch den Versuch verstand, Wohnhäuser anzuzünden. So war in einer Vernehmung etwa thematisiert worden, dass auch die Angreifer in Rostock-Lichtenhagen versucht hatten, das angegriffene Wohnhaus anzuzünden – und auch danach hatte Sch. geäußert, er habe dahin fahren wollen, weil da „Randale“ war, so sei er damals drauf gewesen. Dass der Zeuge jetzt, wo er ausdrücklich auch als Beschuldigter geführt wird, „zurückrudert“, und meint, es sei nur um Steine schmeißen gegangen, ist wenig überraschend, aber eben auch nicht überzeugend. Auch hier also wieder das Fazit: es ging eben doch um Brandanschläge.
Daneben berichtete KHK Stelzl auch von seinen sonstigen Ermittlungen. U.a. hatte er festgestellt, dass Heiko Sch. über „exquisite“ Verbindungen nach Ostdeutschland verfügte, u.a. persönlich Einladungen zu Nazi-Skinhead-Konzerten erhalten hatte, so auch zu dem Störkraft-Konzert, das letztlich Ausgangspunkt für die Angriffe in Leipzig-Grünau Ende August 1991 wurde.
Die Hauptverhandlung geht weiter am Montag, 03.06.2024. Das Gericht hat angekündigt, sich in dieser Zeit Gedanken zu machen, ob die Beweismittel zu der Frage, was St. im Bayerischen Hof ausgesagt hat, für eine Verurteilung ausreichen können. Die Nebenklage hat angekündigt, in der Unterbrechung über Beweisanträge zu beraten und diese dann am 03.06.2024 zu stellen.
Aus unserer Sicht gilt weiter: Das Ende dieses Prozesses ist noch nicht erreicht.