15.03.2024


Erste Zeugin heute war ein ehemaliges Szenemitglied, die allerdings wohl erst nach dem Brandanschlag Kontakt zu den Saarlouiser Nazi-Skins bekommen hatte. Sie bestätigte ihre Angabe bei der Polizei, dass aus der Gruppe immer mal wieder Schröder und St. angesprochen worden seien, ob sie den Brandanschlag begangen hätten. Sie habe sich das aber nicht vorstellen können. Ansonsten konnte oder wollte sich die Zeugin an wenig erinnern.

Als nächster war eigentlich Peter Schröder geladen. Allerdings dessen Rechtsanwalt dem Gericht geschrieben, dass Schröder die Auskunft verweigern würde – das darf er, weil seine Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist und er sich daher theoretisch mit seinen Angaben selbst belasten könnte. Das Gericht hatte Schröder daher schon vor der Verhandlung abgeladen.Über die Angaben, die Schröder als Beschuldigter bei der Polizei gemacht hatte, berichtete stattdessen Kriminalhauptkommissar Stelzl, der auch der Ermittlungsleiter im Fall gegen Schröder war. 

KHK Stelzl berichtete daneben auch von den Angaben des Heiko Sch. gegenüber der Polizei. Dieser Teil seiner Angaben war deutlich spannender, denn hier zeigte sich erneut, dass die Entscheidung des Gerichts von letzter Woche, St. aus der Untersuchungshaft zu entlassen, fragwürdig ist. In der hatte sich das Gericht ja maßgeblich auf die Angaben von Sch. in der Hauptverhandlung am 04.03.2024 bezogen. 

KHK Stelzl schilderte nun die Entwicklung von Sch.s Aussage bei der Polizei. Und daraus ergab sich, dass Sch. in der ersten Vernehmung zum Thema von sich aus gesagt hatte, St. habe „dem Sinn nach“ gesagt, es müsse in Saarlouis etwas brennen, dass Sch. sich auch nach dieser Vernehmung das Protokoll sehr genau durchgelesen hatte und an diesem Satz nichts gestrichen hatte. Der Polizeibeamte berichtete auch von weiteren Angaben des Zeugen Sch., die in dieselbe Kerbe schlugen. So hatte der etwa auf Nachfrage, was Schröder ggf. zu der Tat inspiriert habe, gesagt, er könnte „von dem Spruch von St. inspiriert“ gewesen sein. Und auf Vorhalt der Angaben einer Aussteigerin, St. habe die Saarlouiser Szene zu Brandanschlägen aufgefordert, hatte er gesagt „Wenn ich an den Abend denke, wo ich ausgesagt habe, wo er im Bayerischen Hof gesagt hat, hier müsste auch so was brennen, an dem Abend ja“.

Die Zeugenvernehmung konnte heute nicht beendet werden, KHK Stelzl wird am 7.5. erneut aussagen müssen. Er wird dann einerseits weiter zu den Vernehmungen von Heiko Sch. befragt werden, andererseits zu zahlreichen anderen Ermittlungshandlungen. U.a. wird dann auch der Angriff auf eine Asylbewerberunterkunft in Leipzig-Grünau im August 1991 Thema sein – zur Erinnerung: am 17.9.1991, einen Tag vor dem Treffen von St., Sch. und Schröder in der Kneipe und dem folgenden Brandanschlag, hatte die ARD ausführlich über diesen Angriff, bei dem auch Brandsätze geworfen wurden, berichtet, wir halten es für naheliegend, dass am 18.9. (auch) hierüber und nicht (nur) über die parallel sich entwickelnden Angriffe in Hoyerswerda gesprochen wurde. 

Die Verhandlung geht weiter am Freitag, 22.03. mit einem Polizeibeamten, der ein Handy des Angeklagten St. ausgewertet und dabei zahlreiche Hinweise auf dessen bis heute fortbestehende nationalsozialistische Gesinnung gefunden hat.