Erste Beweisaufnahme zum Thema Angriffe in Leipzig-Grünau
Heute wurde zunächst das gestern schon erwähnte Monitor-Video zu den Angriffen auf eine Geflüchtetenunterkunft in Leipzig-Grünau im August 1991 im Gerichtssaal abgespielt. Rechtsanwalt Elberling machte deutlich, dass das Thema Grünau als Anlass für das Gespräch im Bayerischen Hof noch genauer zu betrachten sein wird.
Gezeigt wurde außerdem ein Video eines Nazi-Skin-Konzerts in der St. Ingberter Kneipe „Spinnrädchen“, mit dem vollen Programm an Hitler-Grüßen, „Sieg Heil“-Rufen usw. – mit den Worten des Verteidigers Stahl: „ein facettenreiches Zeugnis der Freizeitgestaltung meines Mandanten damals.“ Rechtsanwältin Pietrzyk wies darauf hin, dass auf dem Video von diesem kleinen Konzert etwa zwei Monate vor dem Brandanschlag ein später prominenter Neonazi aus Ostdeutschland zu sehen war, die Verbindungen zwischen dem Saarland und den neuen Bundesländern also bereits damals bestanden.
Die restliche Beweisaufnahme erbrachte wenig Neues: Der NPD-Kader Markus Mang verweigerte die Aussage – das ist zulässig angesichts des Verdachts, den der Zeuge von letzter Woche gegen ihn geäußert hatte. Ein pensionierter Polizeibeamter, der den jetzt Angeklagten 1991 als Zeugen vernommen hatte, konnte sich an die Vernehmung nur noch bruchstückhaft erinnern und konnte auch sonst wenig Aufklärendes beitragen. Eine Polizeibedienstete, die ein Handy und Laptops von Peter St. ausgewertet hatte, hatte wiederum zahlreiche rassistische, antisemitische, den Nationalsozialismus verherrlichende und ansonsten widerliche Bilder gefunden. Erneut befragte Rechtsanwalt Stahl die Zeugin auf eine Weise, die wohl suggerieren sollte, das sei doch alles nicht so wichtig, weil sich auf dem Laptop auch viele andere Bilder, u.a. von St.s Hobby Lost Places-Fotografie, fanden.
Nächste Woche findet keine Hauptverhandlung statt, es geht weiter am Montag, 29.4.2024.